
Wie soll auf lokaler Ebene Klimaschutz gelingen, wenn schon die Bundesregierung nicht die Vorgaben einhält?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung geklagt, weil es nicht ausreicht, um das Klimaziel 2030 von minus 65 Prozent Treibhausgase seit 1990 zu erreichen. Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. Am 29.1. hat nun das Bundesverwaltungsgericht die Bundesregierung zu konkreten Nachbesserungen des aktuellen Klimaschutzprogramms verurteilt. Das ist ein wegweisendes Urteil, das die Bundesregierung in unmittelbaren Handlungszwang bringt.
Zur Pressemitteilung der DUH geht es hier.
(gb)
Foto: Deutsche Umwelthilfe
