Grundsatzurteil zum Klimaschutz: Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm nachbessern

Wie soll auf lokaler Ebene Klimaschutz gelingen, wenn schon die Bundesregierung nicht die Vorgaben einhält?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung geklagt, weil es nicht ausreicht, um das Klimaziel 2030 von minus 65 Prozent Treibhausgase seit 1990 zu erreichen. Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. Am 29.1. hat nun das Bundesverwaltungsgericht die Bundesregierung zu konkreten Nachbesserungen des aktuellen Klimaschutzprogramms verurteilt. Das ist ein wegweisendes Urteil, das die Bundesregierung in unmittelbaren Handlungszwang bringt.

Zur Pressemitteilung der DUH geht es hier.

(gb)
Foto: Deutsche Umwelthilfe


Kommentar

Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht vor, die Klimagasemissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren. So weit, so gut, aber den Ankündigungen im Gesetz müssen ja notwendigerweise Taten folgen. Und da hapert es: Die Bundesregierung hat zwar ein Klimaschutzprogramm vorgelegt, dieses ist aber nach eigener Aussage (!) nicht ausreichend, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Regierung dazu verurteilt, mehr zu tun, sie muss jetzt schnell nachbessern. Aber was ist das für eine merkwürdige und auch unwürdige Situation? Die Bundesregierung muss verklagt werden, gültige Gesetze einzuhalten!! Das schafft nicht gerade Vertrauen, und Vertrauen in die Regierenden ist, gerade vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen, dringend erforderlich!
Wenn der Klimaschutz nicht so wichtig wäre, könnte man ja fast sagen: Lieber gar kein Gesetz beschließen als eines, das erstmal nur

auf dem Papier steht und zu dessen Einhaltung man klagen muss (ganz davon abgesehen, dass Nichtstun uns sehr viel teurer zu stehen kommen wird, als jetzt zu handeln). Auch in anderen Bereichen müsste man sich entweder vor dem Beschluss überlegen, was es kostet und wie man es bezahlen will, oder es lieber sein lassen, wenn es einem zu teuer vorkommt. Sonst ist man zum Beispiel wie das Land Schleswig-Holstein jetzt verpflichtet, Ganztagsbetreuung an Schulen einzuführen, weil man es selbst beschlossen hat, und merkt plötzlich, dass 400 Millionen Euro fehlen und niemand so recht weiß, woher die kommen sollen. Oder, um wieder auf die Bundesregierung zurückzukommen: Sie hat selbst beschlossen, bis Ende Januar ein neues Heizungsgesetz in Kraft zu setzen, aber leider ist es doch noch nicht fertig, und weder Heizungsbauer noch Kunden wissen, woran sie sind. Vertrauen geht anders!
Gert Braune

Der Kommentar gibt die persönliche Meinung des Autors wieder und ist keine Stellungnahme von PANK.


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